Kinderrechte, nicht Pflichten!

Immer wieder erleben wir es, dass gerade in Einrichtungen Kinderrechte nicht umgesetzt werden. Dazu gehören Rechte wie die auf Privatsphäre, Taschengeld, Bildung oder körperliche Unversehrtheit. Häufig wird dann gesagt, dass Kinder und Jugendliche auch Pflichten hätten. Aber: Das eine (Rechte) hat nichts mit dem anderen (Pflichten) zu tun. Das Gegenteil von Recht ist nicht Pflicht, sondern Unrecht. Wir haben alle unteilbare Rechte, selbst wenn wir nicht all unseren Pflichten nachkommen. Daher ist es falsch und gesetzeswidrig, die Gewährung von Kinderrechten an die Erfüllung von Pflichten zu koppeln.

Beteiligung in allen Lebensbereichen

Wir haben das Recht mitzubestimmen, was und wie etwas in unserem Leben passiert, also was in der Einrichtung mit uns passiert.

Deine Freizeit

Du hast das Recht, deine Freizeit so zu gestalten, wie DU es möchtest. Du bist nicht verpflichtet, deine Freizeit für Gruppenaktivitäten aufzuopfern. (Hierbei gibt es jedoch Alterseinschränkungen an die sich die Betreuer*innen halten sollen.)

Freie Meinungsäußerung

Du hast das Recht darauf, deine Meinung zu äußern und zu sagen, was dir wichtig ist. (Achtung! Das gilt nur solange du keiner Person damit schadest.)

Privatsphäre

Du hast das Recht auf einen eigenen Raum, in dem du deine Privatsphäre ausleben kannst, ohne dabei gestört zu werden. Im Normalfall müssen sich auch deine Betreuer*innen daran halten.

Soziale Medien

Du hast das Recht … (noch nicht bearbeitet)

Religions- und Gedankenfreiheit

Du darfst selbst bestimmen, woran du glaubst und was dir wichtig ist. Du kannst unabhängig von anderen entscheiden, was für dich »richtig« und »falsch« ist.

Identität

Du hast ein Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Außerdem darfst du selbst entscheiden, wer du bist, wie du lebst und wie du aussiehst.

Schutz vor Gewalt und Missbrauch

Wichtig ist, dass du dich sicher fühlst und eure Regeln in der Einrichtung auch Sinn machen.