Seit Juli 2021 ist mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) das SGB VIII verändert worden. Unter anderem neu hinzugekommen ist das Recht auf Selbstvertretung von Adressat*innen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die öffentliche Jugendhilfe soll die Gründung anregen und bestehende Zusammenschlüsse unterstützen und fördern. Viele Jugendämter, das zeigt eine aktuelle Umfrage des Erziehungshilfeverbandes AFET, haben bisher wenig bis gar nichts zur Umsetzung des neuen § 4a SGB VIII in die Wege geleitet: Knapp dreiviertel aller Jugendämter können keine Aktivitäten nennen.

Das Jugendamt Dresden hat im Rahmen eines einjährigen Prozesses, gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendbüro sowie dem KJRV, und unter Leitung der IU – Internationale Hochschule am Campus Dresden ein Konzept entwickelt, mithilfe dessen Selbstvertretungen unterstützt werden können und neue Gruppen angeregt werden sollen.

Das Konzept beschreibt, was Selbstvertretungen in der Jugendhilfe sind, unter welchen Bedingungen sie Förderung erhalten können, wie sie begleitet werden können und wie sie in bestehenden Strukturen (AG´s nach § 78, Jugendhilfeausschuss) mitsprechen können. Vorgesehen ist, eine Stelle im Jugendamt und je eine Stelle bei zwei freien Trägern für das Thema anzusiedeln.
Das Konzept wurde im Dialog mit bestehenden Selbstvertretungen, jungen Menschen, Eltern und Fachkräften entwickelt.

Das Konzept lässt sich hier nachlesen.