Jahrestagung 2025

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Die Landesjugendkonferenz ist ein neues Projekt des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.  Es ist im August 2022 gestartet. Im Projekt arbeiten Elsa Thurm, Sarah Preusker und Björn Redmann.

Personensorgeerklärung

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, benötigen wir für alle Veranstaltungen eine Personensorgeerklärung. Hier kannst sie heruntergeladen werden.

Fotoerlaubnis

Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, benötigen wir für alle Veranstaltungen eine Fotoerlaubnis. Auch wenn du nicht Fotografiert werden möchtest. Hier kannst sie heruntergeladen werden.

Satzung der LJK

Die Landesjugendkonferenz hat sich eine Satzung gegeben, die das gemeinsame Miteinander regelt. Erarbeitet wurde die Satzung vom Sprecher*innenrat, verabschiedet wurde sie auf der Jahrestagung der Landesjugendkonferenz 2024.

Wahlordnung der LJK

Die Landesjugendkonferenz hat sich eine Wahlordnung gegeben, die die Wahlen regelt. Erarbeitet wurde die Wahlordnung vom Sprecher*innenrat, verabschiedet wurde sie auf der Jahrestagung der Landesjugendkonferenz 2024.

Geschäftsordnung des Sprecher*innenrats der LJK

Der Sprecher*innenrat der Landesjugendkonferenz hat über einen längeren Zeitraum eine Geschäftsordnung für sich erarbeitet

Das Schutzkonzept der LJK für Veranstaltungen

Die LJK ist ein selbstorganisiertes Gremium von Carereceiver:innen und Careleaver:innen. Begleitet werden sie durch Fachkräfte des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.
Dabei stellt der Verein die Kinderrechte und die Beteiligung der jungen Menschen in den Mittelpunkt des Handelns. Aus diesem Grund fühlen wir uns dem Kindeswohl verpflichtet und arbeiten aktiv daran, Gewalt und Grenzüberschreitungen bzw. Grenzverletzungen im Rahmen unserer Arbeit vorzubeugen und zu verhindern.