Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. (BNO) macht darauf aufmerksam, dass die pauschale und kurze Befristung von Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII), für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) oder im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in der Regel nicht mit geltendem Recht in Einklang steht.

Hierzu hat das BNO die Kampagne „Widerspruch wagen“ ins Leben gerufen. Mittels eines Informationspapiers und einem Musterwiderspruch für Anspruchsberechtigte möchten die Ombudsstellen des BNO zur praktischen Unterstützung im Einzelfall aufrufen. Gleichzeitig ist es Ziel der Kampagne, sich für eine fachpolitische Diskussion zur Sicherung und zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen.

Ausführliche Informationen unter unter www.widerspruch-wagen.de zu finden.