(4) Kontakt zu unserer selbstgewählten Familie

Wir fordern: Kontakt zu unserer selbstgewählten Familie!! Kontaktverbot darf keine pädagogische Strafe sein.

Wir erleben, dass die Wohngemeinschaften/Heime uns zum Teil verbieten unsere selbstgewählte Familie zu treffen und überhaupt Kontakt zu halten. Zudem werden Handykontrollen durchgeführt, um zu schauen, ob das Kontaktverbot eingehalten wird! Es darf auch keinem Menschen verboten werden kann, den Kontakt zu seiner Familie zu halten. Eine selbstgewählte Familie ist ebenso eine Familie, die wie Herkunftsfamilie. Sollte also keine Gefahr drohen, wenn der Kontakt gehalten wird, hat jeder Mensch das Recht, seine Familie zu sehen und zu kontaktieren! Eine selbstgewählte Familie ist ebenso eine Familie, wie die „Erst-Familie“. Handykontrollen dürfen daraufhin auch NICHT ausgeführt werden.